Unser Mitarbeiter mit Downsyndrom ist schon zwölf Jahre bei uns. Ohne ihn wären wir aufgeschmissen. Er kann mit Abstand die schönsten Betten machen und vieles mehr.
Stellt euch nicht so an. Stellt uns an.
Gemeinsam erfolgreich.
Finanzielle & praktische
Unterstützung
Wir, das Inklusionsamt, bieten Ihnen fachliche Beratung und finanzielle Förderung passgenau für Ihre Situation:
- Einrichtung barrierefreier Arbeitsplatz
- Umfangreiche Beratung auch vor Ort
- Lohnzuschüsse
- Finanzielle Kompensation
- Langfristige Betreuung durch unsere Expertinnen und Experten sowie unsere Fachdienste
Loyale Mitarbeitende
Wir begleiten Sie, Arbeitsplätze inklusiv zu gestalten, um Menschen mit Behinderung zu gewinnen und langfristig in Ihrem Unternehmen zu halten.
Gelebte Vielfalt
Inklusive Teams bereichern Ihr Unternehmen, stärken das Miteinander und fördern eine soziale Unternehmenskultur. Das macht Ihr Unternehmen zu einem attraktiven Arbeitgeber, der Menschen zusammenbringt und bindet.
Übrigens: von vielen Förderungen profitiert Ihre gesamte Belegschaft.
Blick in die Praxis
Einfach. Wirksam.
Gemeinsam. Jetzt loslegen!
Schritt 1
Jetzt Kontakt aufnehmen
Ihre zentrale Anlaufstelle: Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA).
Schritt 2
Individuell und kostenfrei beraten lassen
Gemeinsam finden wir passgenaue Lösungen für Ihre betriebliche Situation
Schritt 3
Förderung und praktische Unterstützung
Wir helfen bei Förderanträgen, technischer Ausstattung und allen Schritten auf dem Weg zur Inklusion.
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Bitte versuchen Sie es noch einmal und achten dabei darauf, dass die Postleitzahl richtig eingegeben ist. Bedenken Sie, dass wir nur in Baden-Württemberg tätig sind und daher nur Postleitzahlen innerhalb von Baden-Württemberg gültig sind.
EAA Biberach
Tel.: 0711 / 25 0 83 - 2560
E-Mail: eaa.biberach@bw.3in.de
EAA Böblingen
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EAA Mannheim
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EAA Neckar-Alb
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EAA Nordschwarzwald
Tel.: 0711 / 25 0 83 - 2360
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EAA Offenburg
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EAA Rastatt
Tel.: 0711 / 25 0 83 - 2260
E-Mail: eaa.rastatt@bw.3in.de
EAA Rems-Murr
Tel.: 0711 / 25 0 83 - 1860
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EAA Schwarzwald-Baar-Heuberg
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E-Mail: eaa.schwarzwald-baar@bw.3in.de
EAA Stuttgart
Tel.: 0711 / 25 0 83 - 1560
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EAA Ulm - AlbDonau - Heidenheim
Tel.: 0711 / 25 0 83 - 2460
E-Mail: eaa.Ulm-Alb-Donau-Heidenheim@bw.3in.de
FAQ
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) vertritt als Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum die 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs bei ihren kommunalen Aufgaben. Er ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe sowie Sitz des Inklusions- und Integrationsamtes. Zudem bietet der Verband ein umfangreiches Fortbildungsangebot und führt praxisorientierte Forschungen im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge durch. Mitglieder des Verbands sind alle 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs.
Das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS ist Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um Behinderung und Arbeit. Zur Förderung der beruflichen Teilhabe
unterstützen wir Arbeitgeber, Menschen mit Schwerbehinderung sowie Selbstständige mit Behinderung.
Wir beraten Sie kostenfrei und zahlen Zuschüsse zur behinderungsgerechten Gestaltung eines Arbeitsplatzes sowie bei außergewöhnlichen Belastungen wegen der Auswirkungen einer Behinderung.
Unsere Angebote finanzieren wir aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe. Diese müssen alle Arbeitgeber zahlen, die weniger schwerbehinderte Menschen oder Gleichgestellte
beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.
Viele Menschen mit Behinderung haben keine höheren Fehlzeiten als Menschen ohne Behinderungen.
Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig, ist aber falsch. Arbeitgeber benötigen eine Zustimmung des Inklusions- und Integrationsamtes, wenn sie einen Menschen mit Behinderung kündigen möchten. Das Inklusions- und Integrationsamt prüft, ob die Kündigung mit der Behinderung zusammenhängt und ob das Arbeitsverhältnis durch Maßnahmen oder eine Förderung des Inklusionsamtes fortgeführt werden kann.
Es gibt viele Unterstützungsleistungen persönlicher und finanzieller Art wie beispielsweise
- Beratungen sowie Zuschüsse zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
- behinderungsgerechte Anpassung eines Arbeitsplatzes,
- finanzielle Zuschüsse zu Lohnkosten oder
- Kommunikationshilfen.
Wenden Sie sich hierzu bitte an die EAA.
Jede Förderung ist individuell. Manchen Förderungen, wie beispielsweise der Bau einer Rampe, sind einmalig. Förderungen wie der Lohnkostenzuschuss laufen dagegen über mehrere Jahre.
Wir bieten vielfältige Fortbildungen für betriebliche Inklusionsteams an. Dabei schulen wir insbesondere Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- / Personalräte / Mitarbeitervertretungen sowie Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber unter anderem zu den Themen
- Grundkurse und Aufbaukurse für Schwerbehindertenvertretungen,
- SGB IX im Personalmanagement,
- Behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung,
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Auswirkungen von psychischen Behinderungen im Arbeitsleben.
Sie finden unser vielfältiges Angebot auf unserer Fortbildungsseite. Jetzt anmelden!