Inklusion einfach machen!

Sie möchten Menschen mit Behinderung einstellen oder ausbilden? Oder Sie beschäftigen bereits Menschen mit Behinderung und benötigen (finanzielle) Unterstützung?


Von der Erstberatung bis zur Antragstellung: Wir beraten Sie individuell, praxisnah und kostenfrei.

✓ Kostenfreie & unverbindliche Beratung

✓ Persönliche Begleitung

✓ Unterstützung bei Förderung & Anträgen

Inklusion? Lohnt sich!
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung eröffnet Unternehmen neue Chancen. Inklusive Teams bereichern Ihr Unternehmen durch
 
  • engagierte Fach- und Arbeitskräfte,
  • vielfältige Perspektiven,
  • langfristige Personalbindung.
Auch können Sie vielfältige Förderungen und finanzielle Leistungen erhalten. Sie müssen dabei nicht wissen, welche Stelle zuständig ist oder welche Förderung infrage kommt. Das übernehmen wir als Lotsen durch den gesamten Prozess.

Andere Unternehmen zeigen:
Inklusion funktioniert.

Unser Mitarbeiter mit Downsyndrom ist schon zwölf Jahre bei uns. Ohne ihn wären wir aufgeschmissen. Er kann mit Abstand die schönsten Betten machen und vieles mehr.

Dominik Buck

Geschäftsführer Hotel Restaurant Sennerbad, Ravensburg

Der Technische Beratungsdienst hat uns sehr dabei unterstützt, alle Barrieren für einen neuen Mitarbeiter im Rollstuhl zu entfernen.

Porträt von Milosch Fürst, technischer Geschäftsführer von Fritsch Elektronik

Milosch Fürst

Technische Geschäfts­führung Fritsch Elektronik, Achern

Wir funktionieren als Team. Da ist es egal, wer welches Handicap hat.

Joël Stroh und Sebastian Neubauer

Inhaber von Joels Cantina GmbH, Karlsruhe

Wer sind wir und was bieten wir Ihnen?

Das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS unterstützt Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
 
Die finanziellen Förderleistungen werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Mittel dienen dazu, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu fördern und Arbeitgeber bei einer inklusiven Beschäftigung zu unterstützen.
 
 

Ihre zentrale Anlaufstelle: Die EAA

Sie möchten Inklusion in Ihrem Unternehmen angehen, wissen aber nicht, wie? Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten Sie im Auftrag des Inklusions- und Integrationsamtes zu:

 

  • Fördermöglichkeiten
  • Beschäftigung und Ausbildung
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Unterstützung im Arbeitsalltag
  • Zuständigkeiten und Antragsstellung

Einfach. Wirksam. Gemeinsam.
Jetzt loslegen!

Schritt 1

Ansprechperson finden

Finden Sie die für Sie zuständige Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) über unsere Postleitzahlsuche.

Schritt 2

Kontaktweg wählen

Telefon, E-Mail oder Kontaktformular - Sie entscheiden, wie Sie Kontakt aufnehmen möchten.

Schritt 3

Kostenfrei beraten lassen

Gemeinsam schauen wir auf Ihre Sitaution und finden passende (finanzielle) Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.

Finden Sie jetzt Ihre Ansprechperson

Egal, ob Sie bereits einen konkreten Fall haben oder sich zunächst unverbindlich informieren möchten: Unsere Beratung ist für Arbeitgeber kostenfrei.

Geben Sie einfach die PLZ Ihres Unternehmens ein und wählen Sie anschließend, wie Sie Kontakt aufnehmen möchten.

Ihre Postleitzahl wurde nicht gefunden

Für diese Postleitzahl konnten wir keine Ansprechperson finden.
Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. Beachten Sie, dass unser Beratungsangebot ausschließlich für Arbeitgeber in Baden-Württemberg verfügbar ist.

Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Biberach

Wie möchten Sie Kontakt aufnehmen?
Unsere Beratung für Arbeitgeber ist kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Böblingen

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Bodensee-Oberschwaben

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Esslingen

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Freiburg

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Göppingen

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Heidelberg-Mosbach

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Unsere Beratung für Arbeitgeber ist kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Heilbronn

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Hohenlohe-Franken

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Unsere Beratung für Arbeitgeber ist kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Karlsruhe

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Lörrach-Waldshut

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Ludwigsburg

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Mannheim

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Neckar-Alb

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Nordschwarzwald

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Offenburg

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Ostalb-Aalen

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Unsere Beratung für Arbeitgeber ist kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Rastatt

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Unsere Beratung für Arbeitgeber ist kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Rems-Murr

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Unsere Beratung für Arbeitgeber ist kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Schwarzwald-Baar-Heuberg

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Unsere Beratung für Arbeitgeber ist kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Stuttgart

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Ihre Beratungsstelle vor Ort:
EAA Ulm - AlbDonau - Heidenheim

Wie möchten Sie Kontakt aufnehmen?
Unsere Beratung für Arbeitgeber ist kostenfrei und unverbindlich.

Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich mit den Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung einverstanden.

Stellt euch nicht so an. Stellt uns an.

FAQ

Viele Menschen mit Behinderung haben keine höheren Fehlzeiten als Menschen ohne Behinderungen.

Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig, ist aber falsch. Arbeitgeber benötigen eine Zustimmung des Inklusions- und Integrationsamtes, wenn sie einen Menschen mit Behinderung kündigen möchten. Das Inklusions- und Integrationsamt prüft, ob die Kündigung mit der Behinderung zusammenhängt und ob das Arbeitsverhältnis durch Maßnahmen oder eine Förderung des Inklusionsamtes fortgeführt werden kann.

Es gibt viele Unterstützungsleistungen persönlicher und finanzieller Art wie beispielsweise

  • Beratungen sowie Zuschüsse zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
  • behinderungsgerechte Anpassung eines Arbeitsplatzes,
  • finanzielle Zuschüsse zu Lohnkosten oder
  • Kommunikationshilfen.

Wenden Sie sich hierzu bitte an die EAA.

Jede Förderung ist individuell. Manchen Förderungen, wie beispielsweise der Bau einer Rampe, sind einmalig. Förderungen wie der Lohnkostenzuschuss laufen dagegen über mehrere Jahre.

Wir bieten vielfältige Fortbildungen für betriebliche Inklusionsteams an. Dabei schulen wir insbesondere Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- / Personalräte / Mitarbeitervertretungen sowie Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber unter anderem zu den Themen

  • Grundkurse und Aufbaukurse für Schwerbehindertenvertretungen,
  • SGB IX im Personalmanagement,
  • Behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung,
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Auswirkungen von psychischen Behinderungen im Arbeitsleben.

Sie finden unser vielfältiges Angebot auf unserer Fortbildungsseite. Jetzt anmelden!

Das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS ist Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um Behinderung und Arbeit. Zur Förderung der beruflichen Teilhabe
unterstützen wir Arbeitgeber, Menschen mit Schwerbehinderung sowie Selbstständige mit Behinderung.

Wir beraten Sie kostenfrei und zahlen Zuschüsse zur behinderungsgerechten Gestaltung eines Arbeitsplatzes sowie bei außergewöhnlichen Belastungen wegen der Auswirkungen einer Behinderung.

Unsere Angebote finanzieren wir aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe. Diese müssen alle Arbeitgeber zahlen, die weniger schwerbehinderte Menschen oder Gleichgestellte
beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) vertritt als Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum die 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs bei ihren kommunalen Aufgaben. Er ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe sowie Sitz des Inklusions- und Integrationsamtes. Zudem bietet der Verband ein umfangreiches Fortbildungsangebot und führt praxisorientierte Forschungen im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge durch. Mitglieder des Verbands sind alle 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs.